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PLANUNG

Der Entwurf
Grundlagenermittlung, grundlegende Beratung, Erhebung der Bauvorschriften, grundsätzlicher Lösungsvorschlag nach den bekannt gegebenen Anforderungen, der Analyse der Grundlagen oder des Bauprogramms, in der Regel im Maßstab 1:200, einschließlich aller Besprechungsskizzen (dafür erforderliche Grundlagen sind vom AG
vorzulegen: Lage- und Höhenplan, Aufmasspläne des Bestandes, rechtliche Festlegung bzw. Bebauungsbestimmungen, Raum- und Funktionsprogramm)
    • Lösung der Bauaufgabe nach dem ausgewählten Vorentwurf in der Ausarbeitung, dass er ohne  grundsätzliche Änderung als Unterlage für die weiteren Teilleistungen herangezogen werden kann.
    • Der Entwurf kann wahlweise im Maßstab 1:100 oder 1:200 erfolgen.
    • grobe Baukostenschätzung nach Bruttorauminhalt oder bebauter Fläche
    • Terminrahmen inkl. relevanter Meilensteine
    • Vorverhandlungen mit Behörden und an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit.

    Einreichung und Genehmigungsverfahren
    Durchführung der für die baubehördliche Bewilligung erforderlichen Erhebungen sowie Abklärungen. Erarbeitung der erforderlichen Zeichnungen und Schriftstücke auf der Grundlage des Entwurfes, soweit diese nicht von Sonderfachleuten zu erbringen sind.

    Mitwirkung bei Erläuterungen und notwendigen Verhandlungen mit Behörden, Sonderfachleuten und sonstigen mit der Planung im Zusammenhang stehenden Dritten im Einvernehmen mit dem Bauherrn im Zuge des Genehmigungsverfahrens. 


    Ausführungs- und Detailplanung
    Durcharbeitung auf Grund des genehmigten Einreichplanes unter   Berücksichtigung  der behördlichen Bewilligungen und der Beiträge der anderen an der Planung fachlich Beteiligten (Sonderfachplaner) mit allen für die Ausführung notwendigen Angaben. Zeichnerische Darstellung des Bauwerkes mit allen für die Ausführungnotwendigen Angaben z.B. endgültige, vollständige Ausführungs- und  Detailzeichnungen in den jeweiligen erforderlichen Maßstäben mit Eintragung der erforderlichren Maßangaben, Materialbestimmung und textlichen Ausführungen (exkl. Montage- und Werkstattzeichnungen). Koordination und Integration der Leistungen anderer an der Planungfachlich beteiligten Projektanten.
 
 
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