Bauleitung

Wir bieten Oberleitung, Bauüberwachung, Koordination, Kostenforderungen,
Abnahme, Mängelfeststellung & Dokumentation.

Die Bauleitung (kurz BL, gemäß HOAI auch „Objektüberwachung (Bauüberwachung oder Bauoberleitung)“) leitet eine Baustelle oder Teile einer Baustelle. Sie ist für die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten verantwortlich. Der Begriff wird sowohl für die Bauleitung des Auftraggebers (Bauherrn) als auch für die Bauleitung des Auftragnehmers (Bauunternehmen) verwendet.

Unsere Leistungen für Sie

Oberleitung in der Bauphase

Überprüfung und Freigabe der Werkzeichnungen der ausführenden Firmen, sowie letzte Klärung von erforderlichen Ausführungen, und die Planung von ergänzenden konstruktiven Einzelheiten. Aufstellung eines Bauablaufplanes für die Bauphase (in Abstimmung mit der ÖBA und den ausführenden Unternehmen). Feststellung der anweisbaren Teil- und Schlusszahlungen unter Zugrundlegung der Prüfergebnisse der örtlichen Bauaufsicht. Kostenfeststellung nach der Freigabe der Schlussrechnung (in Abstimmung mit der ÖBA).

Optionale Leistung:

  • Aufstellung eines Zahlungsplanes, Aufstellung eines Finanzierungsplanes
  • Mitwirkung bei der Kreditbeschaffung.
  • Kostenverfolgung nach speziellen Anforderungen des AG.
  • Mitwirkung bei der Behandlung von Mehr- und Minderkostenforderungen der ausführenden Unternehmen.
  • Überarbeiten der Planung in der Bauphase aufgrund geänderter Anforderungen bzw. aus anderen Umständen, die der Planer nicht zu vertreten hat.


Künstlerische Oberleitung in der Bauphase

Überwachung der Herstellung des Bauwerkes auf Übereinstimmung mit den gestalterischen Vorgaben.
Letzte Klärung von funktionellen, technischen und gestalterischen Einzelheiten von der Planung bis zur Mitwirkung an der Schlussabnahme des Bauwerkes.

Optionale Leistung:

  • Beratung in weiteren gestalterischen und künstlerischen Belangen, die nicht mit der Bemessungsgrundlage abgedeckt sind. (z.B. Kunst am Bau).

Bauüberwachung und Koordination (ÖBA)



Örtliche Vertretung der Interessen des Bauherrn

Ausübung des Hausrechtes (u.a. Vertretung nach außen, Aufrechterhaltung von Ruhe, Anstand und Ordnung, Schlichtung im Anlassfall, Ansprechpartner für Dritte) Überwachen der Ausführung des Werkes auf Übereinstimmung mit den behördlichen Vorschreibungen und dem Bauvertrag inkl. Ausführungspläne und Leistungbeschreibung nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften. Örtliche Überwachung der Herstellung des Bauwerkes, koordinierend bezüglich der Tätigkeiten der anderen an der Bauüberwachung fachlich Beteiligter (z.B. mit Projektleitung, Projektsteuerung, begleitende Kontrolle). Örtliche Koordination der Vertreter des AG, aller AN und aller Lieferungen und Leistungen mit dem Ziel des ungestörten Zusammenwirkens aller an einem Bauprojekt Beteiligten. Besprechungsabwicklung (Vorbereitung, Leistung und Protokollierung der relevanten Besprechungen). Abruf von Regieleistungen (Art und Umfang ist im Rahmen des Vertrages explizit zu regeln).

Optionale Leistung:

  • Änderung von Arbeitsergebnissen (Teilergebnissen) aufgrund geänderter Anforderungen bzw. aus anderen Umständen, aus für die ÖBA nicht vorhersehbaren eigenen Forcierungsmaßnahmen bzw. Mehrkosten aufgrund von Leistungsverdünnung.
  • Zusatzleistung im Rahmen von Ersatzvornahmen (z.B. bei Konkurs, Verzug).


Termin und Kostenverfolgung

Terminüberwachung (Soll-Ist-Vergleich) mit Melde- und Hinweispflicht bei Terminüberschreitung; Erstellung des Terminplanes liegt nicht in ÖBA-Sphäre, Überschneidung mit Leistungen anderer Leistungsgruppen).Erstellung der Detailterminpläne in Abstimmung mit den ausführenden Unternehmen und den anderen an der Bauüberwachung fachlich Beteiligten. Mitwirkung bei der Kostenüberwachung (Liefern von entsprechenden Daten), Durchführung der Kostenüberwachung (Soll-Ist-Vergleich) mit Melde- und Hinweispflicht bei Abweichungen. Qualitätskontrolle Plausibilitätsüberprüfung der in der Planung dargestellten Qualitätsstandards Qualitäts- und Maßkontrolle im Rahmen einer Prüf- und Warnpflicht

Optionale Leistung:

  • Prüfung der Ausführungs- bzw. Montagepläne der ausführenden Unternehmen auf grundsätzliche Übereinstimmung mit dem Projekt.
  • Rechnungsprüfung
  • Kontrolle der Aufmassermittlung und-zusammenstellung ( z.B. Aufmassblätter) der ausgeführten Bauleistungen.
  • Prüfung der Rechnungen (Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Vertrag hinsichtlich der Vergütungsberechtigung (Prüfung dem Grunde nach).
  • Prüfung auf Richtigkeit hinsichtlich des Vergütungsumfanges (Prüfung der Höhe nach), inkl. Leistungsabgrenzung von teilweise ausgeführten Leistungen bzw.
  • Überprüfung auf Vollständigkeit; formale Überprüfung (inkl. Einhaltung von Fristen); Nachprüfung der Preisumrechnung bei vereinbarten veränderlichen Preisen).
  • Prüfung und Abrechnung von Regieleistungen (Überprüfung des Ausmaßes der Regieleistungen analog zu den Bauleistungen hinsichtlich Vergütungsberechtigungen und -umfang).
  • Feststellen der anweisbaren Teil- und Schlusszahlungen.


Bearbeitung von Mehr- und Minderkostenforderungen

Mitwirkung bei der Behandlung von Mehr- und Minderkostenforderungen (Überprüfung formal z.B. Anmeldung, dem Grunde nach und der Höhe nach) Mitwirkung bei der Erarbeitung von Grundlagen für das rasche Herbeiführen einer Entscheidung des Bauherrn und bei der Vermittlung zwischen ausführendem Unternehmen und Bauherr.

Optionale Leistung:

  • Verhandlungstätigkeit mit den ausführenden Unternehmen.
  • Zusatzleistung für die Aufbereitung von Unterlagen für Rechtsstreitigkeiten und Claim-Abwehr.


Übernahme und Abnahme

Mitwirkung bei der Abnahme der Bauleistungen (in Abstimmung mit den an der Planung fachlich Beteiligten). Antrag auf behördliche Abnahmen Teilnahme an entsprechenden Verfahren der behördlichen Abnahme. Mitwirkung bei der Übernahme und Schlussfeststellung. Prüfen der von den ausführenden Unternehmen zu erstellenden Dokumentation auf Vollständigkeit.

Optionale Leistung:

  • Mitwirkung bei der Antragstellung auf Benützungsbewilligung bzw. Ausstellung einer Bestätigung an die Baubehörde über die bewilligungsgemäße und den Bauvorschriften entsprechende Bauausführung vor Benützung des Objektes (Fertigstellungsanzeige).
  • Ausarbeitung von Übergabeplänen im M 1:50 auf Grundlage der aktualisierten Ausführungsplanung mit Eintragung der Haustechnik- Bestandsunterlagen unter Verwendung der von anderen an der Planung fachlich beteiligten bzw. ausführenden Firmen beigestellten Grundlagen.


Mängelfeststellung und -bearbeitung

Feststellung und Zuordnung von Bauschäden während der Bauphase. Feststellung und Auflistung der Gewährleistungsfristen Feststellung von Mängeln Überwachung der Behebung, der bei der Abnahme der Bauleistung festgestellten Mängel.

Optionale Leistung:

  • Feststellen und Zuordnung von Mängeln nach der Übernahme.
  • Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen.
  • Überwachung der Beseitigung von Mängeln , die innerhalb der Verjährungsfrist der Genehmigungsansprüche, längsten jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Bauleistungen auftreten.


Dokumentation

Aufzeichnung des Baugeschehens (z.B. Baustellendokumentation, Fotodokumentation, Planlisten).
Informations- und Archivierungsfunktion (z.B. Informationsweitergabe, ordnungsgemäße Archivierung von gesammelten Daten und Informationen) Mitwirkung bei der Kostenfeststellung.

Die Fachbauaufsicht für andere Fachbereiche (wie Haus- und Elektrotechnik) sind nicht Teil des Leistungsbilds.

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