Bauleitung
Wir bieten Oberleitung, Bauüberwachung, Koordination, Kostenforderungen,
Abnahme, Mängelfeststellung & Dokumentation.
Die Bauleitung (kurz BL, gemäß HOAI auch „Objektüberwachung (Bauüberwachung oder Bauoberleitung)“) leitet eine Baustelle oder Teile einer Baustelle. Sie ist für die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten verantwortlich. Der Begriff wird sowohl für die Bauleitung des Auftraggebers (Bauherrn) als auch für die Bauleitung des Auftragnehmers (Bauunternehmen) verwendet.
Überprüfung und Freigabe der Werkzeichnungen der ausführenden Firmen, sowie letzte Klärung von erforderlichen Ausführungen, und die Planung von ergänzenden konstruktiven Einzelheiten. Aufstellung eines Bauablaufplanes für die Bauphase (in Abstimmung mit der ÖBA und den ausführenden Unternehmen). Feststellung der anweisbaren Teil- und Schlusszahlungen unter Zugrundlegung der Prüfergebnisse der örtlichen Bauaufsicht. Kostenfeststellung nach der Freigabe der Schlussrechnung (in Abstimmung mit der ÖBA).
Optionale Leistung:
Überwachung der Herstellung des Bauwerkes auf Übereinstimmung mit den gestalterischen Vorgaben.
Letzte Klärung von funktionellen, technischen und gestalterischen Einzelheiten von der Planung bis zur Mitwirkung an der Schlussabnahme des Bauwerkes.
Optionale Leistung:
Bauüberwachung und Koordination (ÖBA)
Ausübung des Hausrechtes (u.a. Vertretung nach außen, Aufrechterhaltung von Ruhe, Anstand und Ordnung, Schlichtung im Anlassfall, Ansprechpartner für Dritte) Überwachen der Ausführung des Werkes auf Übereinstimmung mit den behördlichen Vorschreibungen und dem Bauvertrag inkl. Ausführungspläne und Leistungbeschreibung nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften. Örtliche Überwachung der Herstellung des Bauwerkes, koordinierend bezüglich der Tätigkeiten der anderen an der Bauüberwachung fachlich Beteiligter (z.B. mit Projektleitung, Projektsteuerung, begleitende Kontrolle). Örtliche Koordination der Vertreter des AG, aller AN und aller Lieferungen und Leistungen mit dem Ziel des ungestörten Zusammenwirkens aller an einem Bauprojekt Beteiligten. Besprechungsabwicklung (Vorbereitung, Leistung und Protokollierung der relevanten Besprechungen). Abruf von Regieleistungen (Art und Umfang ist im Rahmen des Vertrages explizit zu regeln).
Optionale Leistung:
Terminüberwachung (Soll-Ist-Vergleich) mit Melde- und Hinweispflicht bei Terminüberschreitung; Erstellung des Terminplanes liegt nicht in ÖBA-Sphäre, Überschneidung mit Leistungen anderer Leistungsgruppen).Erstellung der Detailterminpläne in Abstimmung mit den ausführenden Unternehmen und den anderen an der Bauüberwachung fachlich Beteiligten. Mitwirkung bei der Kostenüberwachung (Liefern von entsprechenden Daten), Durchführung der Kostenüberwachung (Soll-Ist-Vergleich) mit Melde- und Hinweispflicht bei Abweichungen. Qualitätskontrolle Plausibilitätsüberprüfung der in der Planung dargestellten Qualitätsstandards Qualitäts- und Maßkontrolle im Rahmen einer Prüf- und Warnpflicht
Optionale Leistung:
Mitwirkung bei der Behandlung von Mehr- und Minderkostenforderungen (Überprüfung formal z.B. Anmeldung, dem Grunde nach und der Höhe nach) Mitwirkung bei der Erarbeitung von Grundlagen für das rasche Herbeiführen einer Entscheidung des Bauherrn und bei der Vermittlung zwischen ausführendem Unternehmen und Bauherr.
Optionale Leistung:
Mitwirkung bei der Abnahme der Bauleistungen (in Abstimmung mit den an der Planung fachlich Beteiligten). Antrag auf behördliche Abnahmen Teilnahme an entsprechenden Verfahren der behördlichen Abnahme. Mitwirkung bei der Übernahme und Schlussfeststellung. Prüfen der von den ausführenden Unternehmen zu erstellenden Dokumentation auf Vollständigkeit.
Optionale Leistung:
Feststellung und Zuordnung von Bauschäden während der Bauphase. Feststellung und Auflistung der Gewährleistungsfristen Feststellung von Mängeln Überwachung der Behebung, der bei der Abnahme der Bauleistung festgestellten Mängel.
Optionale Leistung:
Aufzeichnung des Baugeschehens (z.B. Baustellendokumentation, Fotodokumentation, Planlisten).
Informations- und Archivierungsfunktion (z.B. Informationsweitergabe, ordnungsgemäße Archivierung von gesammelten Daten und Informationen) Mitwirkung bei der Kostenfeststellung.
Die Fachbauaufsicht für andere Fachbereiche (wie Haus- und Elektrotechnik) sind nicht Teil des Leistungsbilds.