Energieausweis

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Beim Bau, beim Verkauf oder bei der Vermietung von Gebäuden wird künftig ein Energieausweis vorzulegen sein, der nicht älter als 10 Jahre sein darf. Der Ausweis ermöglicht den Verbrauchern einen Vergleich und eine Beurteilung der Energieeffizienz des Gebäudes und muss darüber hinaus Empfehlungen für Verbesserungsmaßnahmen enthalten. In größeren öffentlichen Gebäuden oder Gebäuden mit hoher Publikumsfrequenz (wie z.B. Einkaufszentren) ist der Energieausweis außerdem an einer gut sichtbaren Stelle anzubringen.

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Sparsam im Verbrauch?

Eine ungewöhnliche Frage, wenn sie sich auf eine Wohnung oder ein Haus bezieht. Noch. Denn künftig wird es selbstverständlich sein, den Energiebedarf eines Gebäudes auf eine Größe zu bringen. Ganz ähnlich wie bei Kühlschränken und anderen Hausgeräten werden auch Häuser und Wohnungen zukünftig nach verbindlichen Energieeffizienzklassen bewertet.

Warum Energieausweis?

In privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil an den Betriebskosten. Noch immer wird etwa ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet. Dennoch ist, anders als bei vielen Haushaltsgeräten und Autos, der Energieverbrauch von Gebäuden für deren Nutzer meist eine unbekannte Größe. Verlässliche Informationen über den Energieverbrauch sind vor Einzug meist nicht erhältlich, obwohl in den österreichischen Bundesländern im Baurecht und/oder in der Wohnbauförderung bereits Energieausweise existieren. Aufgrund unterschiedlicher Berechnungsmethoden und Bezugsflächen in den Bundesländern ist auch ein bundesweit unkomplizierter Vergleich zwischen Gebäuden kaum möglich.

Der „Typenschein“

Der Energieausweis ist für das Haus ein relativ neuer Begriff, es gibt jedoch in einem anderen Bereich etwas Vergleichbares: Der Typenschein für ein Kraftfahrzeug. Beide beschreiben Konstruktion, Bauweise, die vorgesehene Nutzung und – ein ganz wesentlicher Punkt – den Energiebedarf bei einer definierten Betriebsweise („Normverbrauch”): Beim Auto sind das konstante Geschwindigkeiten auf ebener Strecke, beim Haus die Beheizung auf eine bestimmte, konstante Innentemperatur während der Heizperiode. Beide Normverbrauchskennzahlen sind auf bestimmte Bezugsgrößen normiert, beim KFZ ist es der Treibstoffverbrauch für 100 km Fahrstrecke, beim Haus im Allgemeinen der jährliche Energiebedarf für 1 m2 Bruttogeschoßfläche.
Wenn die Betriebsweise von den Standardbedingungen abweicht, so weicht auch der Energieverbrauch vom berechneten Norm-Bedarf ab. Bei höheren Fahrgeschwindigkeiten oder ungleichmäßiger Fahrweise steigt der Treibstoffverbrauch, bei höheren Innenraumtemperaturen, unsachgemäßer Lüftung von Wohnräumen oder Fehlbedienung der Temperaturregelung steigt der Heizmittelverbrauch.

Der Energieausweis stellt also keine verbindliche Angabe über den real auftretenden Energieverbrauch dar. Nicht die/der Nutzer/in sondern das Gebäude soll gekennzeichnet werden. Anders als bei Autos oder Kühlschränken wissen Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern nur wenig über deren Energiebedarf. Objektive Informationen sind Mangelware, Vergleichsmaßstäbe fehlen.

Was enthält der Energieausweis lt. EU-Gebäude-Richtlinie?

Gebäudehülle, Heizungsanlage, Lüftung, Warmwasserbereitung und eingesetzte Energieträger – all dies steht auf dem Prüfstand. Der Energieausweis zertifiziert jedoch nicht nur das Gebäude, sondern zeigt darüber hinaus auch Vorschläge zukünftiger Modernisierungen auf.

Was bringt der Energieausweis?

Ob Bauherr, Mieter oder Käufer, ob Eigentümer oder Wohnungsunternehmen – der Energieausweis

  • sorgt für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt,
  • da der Energiebedarf von Gebäuden unkompliziert verglichen werden kann
  • informiert objektiv und zeigt Einsparpotenziale auf
  • dokumentiert den Stand der Technik des Eigentums
  • dient als wichtiges Marketinginstrument
  • ist ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz
Hallo!

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